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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2009 | S. 886–887Es folgt Seite №886

Zur Verantwortlichkeit der Expertin für berufliche Vor-sorge bei der Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung

Im Urteil 9C_421/2009 vom 29. September 2009 hatte das Bundesgericht Voraussetzungen für eine Haftung der Expertin für berufliche Vorsorge nach Art. 52 Abs. 1 BVG zu prüfen. Im Rahmen der per 31. März 1999 durchgeführten Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung hatte der Stiftungsrat den Anteil an den freien Mitteln sowohl den ausscheidenden Versicherten…

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