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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2022 | S. 599–602Es folgt Seite №599

Wann ist eine Lieferung oder Leistung als «Vorrat» zu verbuchen, wann ist sie transitorisch zu aktivieren?

Sind Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen im «alten» Geschäftsjahr erbringt und sie erst im «neuen» Geschäftsjahr fakturiert, als «Vorräte», «aktive Rechnungsabgrenzungen» oder «Debitoren» zu verbuchen? Dieser Frage ist das Bundesgericht im Urteil 2C_632/2022 vom 13. September 2022 vertieft nachgegangen. Dabei ging es um die Lieferung von Kies und Frischbeton sowie…

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