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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2023 | S. 724–726Es folgt Seite №724

Wann besteht «Zahlungsunfähigkeit», wodurch die solidarische (Mit-)Haftung des andern Gatten entfällt?

«Zahlungsunfähigkeit» im Sinne von Art. 13 Abs. 1 DBG, die zur Aufhebung der solidarischen (Mit-)Haftung führt, liegt nur vor, wenn der Ehegatte in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe bzw. die Person in tatsächlich und rechtlich ungetrennter eingetragener Partnerschaft zumindest auf mittlere Frist über keinerlei pfändbares Einkommen und gleichzeitig über keinerlei versilberbares Vermögen…

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