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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2015 | S. 963–966Es folgt Seite №963

Ein Privatgutachten ist kein Beweismittel nach Art. 168 Abs. 1 ZPO, sondern eine blosse Parteibehauptung

Kann eine Partei ein von ihr eingeholtes Privatgutachten als Beweismittel in einen Prozess einbringen? Auf diese Frage finden sich in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedliche Antworten. Im Urteil 4A_178/2015 vom 11. September 2015 (zur Publikation vorgesehen) hat das Bundesgericht geklärt, was in Verfahren nach der ZPO gilt. Danach handelt es sich bei Privatgutachten…

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