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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2007 | S. 63–66Es folgt Seite №63

Aus der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Aargau

Art. 41 und 423 Abs. 1 OR; Anspruch auf Auskunft und Rechnungs legung (Leitsatz der Redaktion)

Aus den Erwägungen

1.

1.1 Die Unterlassungs- und Bestandesansprüche gemäss Klage-/Replikbegehren Ziffern 1 und 2 und Widerklage sind mit Teilurteil vom 21. August 2003 rechtskräftig beurteilt worden. Zu entscheiden ist noch über die mit den Klagebegehren Ziffern 3 und 4 …

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