Aus der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Aargau
Art. 41 und 423 Abs. 1 OR; Anspruch auf Auskunft und Rechnungs legung (Leitsatz der Redaktion)
Aus den Erwägungen
1.
1.1 Die Unterlassungs- und Bestandesansprüche gemäss Klage-/Replikbegehren Ziffern 1 und 2 und Widerklage sind mit Teilurteil vom 21. August 2003 rechtskräftig beurteilt worden. Zu entscheiden ist noch über die mit den Klagebegehren Ziffern 3 und 4 …
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