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From the magazine ZBJV Heft Nr. 2/2018 | S. 123-159 The following page is 123

Die strafrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2016

(ohne Entscheidungen betreffend die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen)

Veröffentlicht in Band 142

I. Schweizerisches Strafgesetzbuch

A. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–110 StGB)

1. Notwehrexzess und Totschlag (Art. 16 Abs. 1, Art. 111, 113 StGB): BGE 142 IV 14

Der Fall ist, weil sehr verkürzt publiziert (nur die E. 5), nicht leicht nachzuvollziehen. Der Beschwerdeführer war vom Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung, begangen im Notwehrexzess, verurteilt worden (Art. 111 i. V. m. Art. 16 Abs. 1 StGB). Die Entschuldbarkeit der Aufregung oder Bestürzung über den Angriff hatte es (u. a. wegen einer verbalen Provokation des Beschwerdeführers, die am Anfang der Auseinandersetzung stand) verneint, was vom Bundesgericht geschützt wird (unpubl. E. 3). Damit wäre die Sache eigentlich erledigt gewesen. Es stellt sich insbesondere nicht die in E. 5.4 behandelte Frage, in welchem Verhältnis der Totschlag (Art. 113 StGB) zu einer im Notwehrexzess begangenen vorsätzlichen Tötung (Art. 111 i. V. m. Art. 16 Abs. 1 StGB) steht. Denn ebenso wie die Aufregung…

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