Die mietrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2017
Veröffentlicht in Band 143
Übersicht
- I. Sanierungskündigung; Zeitpunkt der Begründung (Art. 271 OR)
- II. Beginn der Frist für die Kündigungsanfechtung, wenn sich die Mieterin bei der Zustellung der Kündigung in den Ferien befindet (Art. 273 Abs. 1 OR)
- III. Voraussetzungen für die Revision eines zweitinstanzlichen Entscheids
- IV. Provisorische Nachlassstundung; keine Sistierung des Ausweisungsverfahrens
- V. Zum Schluss: Mietrecht vom Feinsten
I. Sanierungskündigung; Zeitpunkt der Begründung (Art. 271 OR)
BGE 143 III 344 (4A_703/2016)
Sanierungs- bzw. Renovationskündigungen haben das Bundesgericht in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt (vgl. dazu etwa Thomas Koller/Manfred Strik, ZBJV 2018, 208 ff., 248 ff. [Besprechung von BGE 142 III 91], m. w. Hw.). In einem Leitentscheid aus dem Jahr 2008 (BGE 135 III 112) hatte das Bundesgericht festgehalten, dass eine Sanierungskündigung an sich nicht treuwidrig sei, je nach den Umständen ausnahmsweise aber doch gegen Treu Aus der ZeitschriftZBJV 6/2018 | S. 420–446 Es folgt Seite № 421und Glauben verstossen könne. In der Folge musste sich das Bundesgericht, wie nicht anders zu erwarten war, mehrfach mit der Frage befassen, wann eine solche Ausnahmesituation vorliegt. Dabei hat es – vereinfacht ausgedrückt – den «Ausnahmekatalog» zunehmend recht weit gefasst.
Gemäss dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Renovationskündigung…