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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2024 | S. 171–174Es folgt Seite №171

Keine Zahlungsunfähigkeit der Eheleute, wenn diese gegen Treu und Glauben verstossen

Jüngst hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein Ehegatte nur, aber immerhin dann als zahlungsunfähig gilt, wenn er zumindest auf mittlere Frist über keinerlei pfändbares Einkommen und keinerlei versilberbares Vermögen verfügt. In einem neuen Entscheid ergänzt das Bundesgericht nun, dass auch dann keine Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn der angeblich zahlungsunfähige Ehegatte ausschliesslich die…

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