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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2024 | S. 175–176Es folgt Seite №175

In Erinnerung an Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer †

Uns erreicht die traurige Nachricht, dass Professor Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer, langjähriger Redaktor der Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins, am 9. Januar 2024 verstorben ist. Damit schliesst sich der Kreis eines langen Lebens und erfolgreichen wissenschaftlichen Wirkens.

Geboren 1937 in Wettingen, erwarb Heinz Hausheer die Matura am Gymnasium Engelberg und studierte an den Universitäten Bern und Chicago. Seine «wissenschaftliche Heimat» war und blieb die Universität Bern, wo er auch promovierte und habilitierte; der Ausarbeitung der Habilitation diente unter anderem ein längerer Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Nachdem er in Bern und Genf mit verschiedenen Lehraufträgen betraut worden war und überdies in Thun das Amt eines Gerichtspräsidenten bekleidet hatte, wurde er von der Universität Bern zum Extraordinarius berufen. Zudem wirkte er – zunächst parallel zur Professur – als Vizedirektor der (damals sogenannten) Justizabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (heute: Bundesamt für Justiz) und von 1981 bis 1990 als Bundesrichter in Lausanne, bevor der Wunsch nach wissenschaftlichem Forschen und Lehren ihn wieder als Professor an die Universität Bern zurückzog (Ordinariat von 1990 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2003). Jahrzehntelang amtete er auch als Richter in der Militärjustiz. Thematisch war Heinz Hausheer nicht nur im Familienrecht – seinem Schwerpunktfach – tätig, sondern namentlich auch im Erbrecht, Medizinrecht, Konsumkreditrecht und internationalen Privatrecht. Für seine Verdienste verlieh ihm die Universität Regensburg den Ehrendoktortitel.

Mit der Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins war Heinz Hausheer über Jahrzehnte hinweg eng verbunden. Zunächst verantwortete er ab 1978 den Literaturteil, damals eine wichtige Rubrik juristischer Zeitschriften. Im Jahr 1981 wurde er Redaktor der ZBJV, als Nachfolger seines Lehrers und Förderers Professor Dr. Hans Merz. Als Redaktor prägte Heinz Hausheer die Zeitschrift während 33 Jahren, bis zu seiner Demission Ende 2014. Auch als er 2003 einen «jungen» Aus der ZeitschriftZBJV 3/2024 | S. 175–176 Es folgt Seite № 176Luzerner Privatrechtskollegen einlud, die Redaktionsarbeit auf zwei Schultern zu verteilen, blieb Heinz Hausheer der «Kopf und Lehrmeister» der Redaktion, mit exzellenten Beziehungen zum Stämpfli Verlag, zum bernischen Juristenverein, zur Wissenschaftswelt und zur Justiz.

Wie anlässlich seiner Demission als Redaktor schon berichtet worden ist (ZBJV 151/2015, S. 1 f.), fiel seine Redaktionszeit in ein äusserst hektisches Umfeld, das eine Unzahl von neuen Herausforderungen mit sich brachte: die Vielfalt neuer Gesetze und Gesetzesrevisionen, die starke Zunahme der publizierten Gerichtsentscheidungen, das gewaltige Anschwellen der juristischen Publikationen (mit Einschluss spezialisierter Fachzeitschriften), das Auftauchen des Internets mit seinen mannigfachen Auswirkungen auf alle juristischen Tätigkeiten, auch im juristischen Publikationswesen, und die Digitalisierung der Rechtspflege.

In all diesen Jahren brachte Heinz Hausheer nicht nur jeden Monat mit Fachkunde, Herzblut und Umsicht ein gehaltvolles ZBJV-Heft heraus. Er griff auch selbst immer wieder zur Feder, regelmässig für die jährlichen Besprechungen der bundesgerichtlichen Entscheidungen zum Familienrecht, die er bis 2017 betreute. Aber auch in rechtspolitischen Fragen scheute er sich nicht, klar und pointiert Stellung zu nehmen.

Redaktion, Stämpfli Verlag und Leserschaft bleiben in dankbarer Erinnerung über den Tod hinaus mit Heinz Hausheer verbunden. Seine Expertise, die über das Juristische weit hinausging, sein Arbeitsethos, aber auch seine Menschlichkeit und sein feiner Humor sind uns Vorbild.

Bern und Luzern, im Januar 2024