Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZBJV 5/2012 | S. 339–353Es folgt Seite №339

Der Vorausverzicht auf Ablieferung von Retrozessionen bei der externen Vermögensverwaltung

Besprechung von BGE 132 III 460 vom 22. März 2006 und BGE 137 III 393 vom 29. August 2011

Im Jahre 2006 hatte das Bundesgericht in BGE 132 III 460 den Fall eines unabhängigen Vermögensverwalters beurteilt, der das Vermögen einer Stiftung verwaltete, welches von dieser bei mehreren Banken deponiert worden war. Diese Banken richteten dem Vermögensverwalter sog. Retrozessionszahlungen aus. Das Bundesgericht hatte in Anwendung von Art. 400 Abs. 1 OR festgehalten, dass der Vermögensverwalter diese…

[…]