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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2008 | S. 643–644Es folgt Seite №643

Keine Anrufung des Bundesgerichts gegen Erlassentscheide betreffend die direkte Bundessteuer

Die Berner Steuerverwaltung versah ihre Erlassentscheide bisher – ungeachtet ob diese kantonale Steuern oder die direkte Bundessteuer betrafen – mit einer Rechtsmittelbelehrung, gemäss welcher die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig sei. Das Bundesgericht hat nunmehr klargestellt, dass es zwar gegebenenfalls mit…

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