Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern
Art. 41 BüG, § 10 und § 35 Abs. 2 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Luzern (kBüG; SRL Nr. 2). Nichtigerklärung einer ordentlichen Einbürgerung durch die kantonale Behörde.
Aus den Erwägungen:
3. – d) (...)
bb) Bei der Überprüfung der Eignung zur Einbürgerung wird in der Regel aufgrund intensiver Befragung des Gesuchstellers und anderer Personen (Arbeitgeber, Nachbarn usw.) sowie durch…
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