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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2008 | p. 65–80Es folgt Seite №65

Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern

Art. 41 BüG, § 10 und § 35 Abs. 2 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Luzern (kBüG; SRL Nr. 2). Nichtigerklärung einer ordentlichen Einbürgerung durch die kantonale Behörde.

Aus den Erwägungen:

3. – d) (...)

bb) Bei der Überprüfung der Eignung zur Einbürgerung wird in der Regel aufgrund intensiver Befragung des Gesuchstellers und anderer Personen (Arbeitgeber, Nachbarn usw.) sowie durch…

[…]