Verletzungen des Beschleunigungsgebots und Staatshaftung
I. Einleitung
Gemäss internationaler und nationaler Rechtsnormen hat jede Person den Anspruch darauf, dass ein Rechtsmittelverfahren innert angemessener Frist beurteilt wird (sog. Beschleunigungsgebot). Sofern ein Verfahren nicht innert angemessener Frist erfolgen sollte, kann dies nach der Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts unter Umständen Haftungsansprüche gegenüber dem Gemeinwesen auslösen.
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