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Aus der ZeitschriftZBJV 10/2011 | p. 834–840Es folgt Seite №834

Aus der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Luzern

Art. 554 ZGB. Kompetenzen eines Erbschaftsverwalters (Ausweisung).

Die Beklagte lebt in einer Wohnung, die im Alleineigentum des Erblassers stand. Zwischen dessen Ehegattin, dem eingesetzten Alleinerben und der Beklagten ist ein Erbteilungsprozess hängig. Der vom Teilungsamt als Erbschaftsverwalter eingesetzte Kläger verlangte die Ausweisung der Beklagten aus der von ihr bisher unentgeltlich…

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