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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2008 | p. 236–261Es folgt Seite №236

Die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht des Jahres 2006

Im Band 132 sowie weitere im Jahre 2006 veröffentlichte Entscheide

I. Allgemeine Fragen

1. Keine antizipierte Kosten- oder Bussenauferlegung im Beschwerdeverfahren

BGE 7B.134/2005 = Pra 2006, Nr. 34

Gemäss Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG in der heute geltenden Fassung ist das Beschwerdeverfahren auf kantonaler Ebene kostenlos. Einzig bei böswilliger oder mutwilliger Prozessführung können einer Partei oder ihrem Vertreter im Endentscheid Bussen bis zu Fr. 1500.– sowie…

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