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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2012 | S. 366–367Es folgt Seite №366

Zustellungsfiktion und Anzeige der Konkursverhandlung

Urteil 5A_895/2011 vom 6. März 2012 (amtliche Publikation vorgesehen)

Gemäss Art. 138 Abs. 3 lit. a der eidgenössischen ZPO gilt die Zustellung einer eingeschriebenen, aber nicht abgeholten Postsendung am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person (d.h. der Adressat) mit einer Zustellung rechnen musste. Diese Norm kodifiziert die sog. Zustell- oder Zustellungsfiktion (zur Herleitung dieser Fiktion…

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