Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftZBJV 2/2009 | p. 73–82Es folgt Seite №73

Reugelder bei Grundstückkaufverträgen

Bei einem Grundstückkauf kann sich der Käufer das Recht vorbehalten, vom Vertrag gegen Zahlung einer Entschädigung voraussetzungslos (willkürlich) zurückzutreten. Ein solches voraussetzungsloses Rücktrittsrecht bezeichnet man als Reurecht, die bei Ausübung des Rechts zu bezahlende Entschädigung als Reugeld. Zuerst ist nun das Reugeld begrifflich zu klären und von verwandten Erscheinungen abzugrenzen…

[…]