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Aus der ZeitschriftZBJV 10/2015 | p. 790–794Es folgt Seite №790

Berufsvorsorgerechtliche Haftung eines Stiftungsrats

BGE 141 V 51

In BGE 141 V 51 befasste sich das Bundesgericht auf Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hin mit der Frage, ob der Stiftungsrat einer Vorsorgeeinrichtung gegenüber dem Sicherheitsfonds BVG schadenersatzpflichtig ist. Zentrales Thema dieses Verfahrens bildete die Sorgfaltspflicht des Stiftungsrats.

Sachverhalt

Die am 1. Mai 2003 errichtete, im Handelsregister des Kantons Zug…

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