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Aus der ZeitschriftZBJV 10/2015 | p. 795–800Es folgt Seite №795

Berufsvorsorgerechtliche Haftung des BVG-Experten

BGE 141 V 71

In BGE 141 V 71 befasste sich das Bundesgericht auf Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hin mit der Frage, ob der BVG-Experte einer Vorsorgeeinrichtung gegenüber dem Sicherheitsfonds BVG schadenersatzpflichtig ist. Im Fokus dieses Verfahrens stand die Prüfungspflicht des BVG-Experten.

Sachverhalt

C. schloss am 13. Mai 2003 mit der Stiftung N. ein Expertenmandat der beruflichen Vorsorge…

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